3.2. Der Beschuldigte anerkennt den angeklagten Sachverhalt sowie die rechtliche Würdigung desselben als mehrfache Urkundenfälschung. So zeigte er sich anlässlich der Berufungsverhandlung geständig (Protokoll Berufungsverhandlung S. 10 ff.) und anerkannte im Vergleich vom 6./7. November 2023 mit der B._____ AG auch die Schadenssumme. Gestützt auf seine Aussagen erfasste E._____ in ihrer Eigenschaft als Objektmanagerin die fiktiven Arbeitsstunden in einem Online-Tool und visierte diese digital. Der Beschuldigte genehmigte diese Stunden anschliessend in seiner Funktion als Gebietsleiter monatlich, obwohl er aufgrund seiner organisatorischen Stellung eine garantenähnliche Stellung im Unter-