2. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten zusammengefasst vor, er habe zwischen September 2014 und November 2018 in seiner Funktion als Facility Service Manager (Gebietsleiter) der B._____ AG monatlich Arbeitsstunden in einem Online-Tool genehmigt, im Wissen darum, dass diese gar nicht geleistet worden seien. Diese fiktiven Arbeitsstunden seien zuvor von E._____, die ihm unterstellt und mit ihm freundschaftlich verbunden gewesen sei, auf den Namen von C._____ gebucht und bestätigt worden und hätten die Objekte F._____ AG sowie Berufsschule Q._____ betroffen.