Der Präsident des Bezirksgerichts Aarau sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 21. November 2022 im Sinne der Anklage schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten, Probezeit 3 Jahre, sowie einer Verbindungsbusse von Fr. 2'000.00, Ersatzfreiheitsstrafe 20 Tage. Gleichzeitig verwies er den Beschuldigten für die Dauer von 5 Jahren des Landes ohne Eintragung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem (SIS). Zudem wurde er verpflichtet, der Privatklägerin B._____ AG Schadenersatz von Fr. 45'345.30 sowie Parteikosten von Fr. 9'613.24, beides (teilweise) in solidarischer Haftbarkeit mit der Beschuldigten C.__