5.8. Zusammengefasst ist der Beschuldigte zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen à Fr. 140.00, gesamthaft Fr. 1’400.00, (Probezeit 2 Jahre) sowie einer Busse von Fr. 330.00, ersatzweise 3 Tage Freiheitsstrafe, zu verurteilen.