senentschädigung (vgl. hierzu auch das Faktenblatt des SECO zur Arbeitslosenversicherung, www.seco.admin.ch; besucht am 26. September 2023]), kann davon ausgegangen werden, dass dem Beschuldigten im Zeitpunkt des obergerichtlichen Urteils regelmässig Einkünfte von etwas mehr als Fr. 65'000.00 zur Verfügung stehen. Gemäss diesen nach dem Abschluss des erstinstanzlichen Beweisverfahrens bekannt gewordenen neuen Erkenntnissen (vgl. Art. 345 StPO;