Der Beschuldigte sei sehr nervös und ausser Atem gewesen, da er ihnen davongefahren sei (act. 94). Es sei ihm nicht aufgefallen, dass dieser durstig gewesen sei oder speziell unter der Hitze gelitten hätte. Er habe auch nicht den Eindruck gehabt, dass der Beschuldigte Leib und Leben habe retten wollen (vgl. act. 29), sondern viel mehr, dass er sich vor der Busse habe retten wollen, weshalb er geflüchtet sei (vgl. act. 94). B._____ räumte anlässlich seiner Befragung zwar ein, dass er keine medizinische Ausbildung wie ein Arzt habe, jedoch jedes Jahr eine Ausbildung in Erster Hilfe und der Anwendung des Defibrillators absolviere (vgl. act. 95).