SR 741.21]; BGE 126 IV 48 mit weiteren Hinweisen u.a. zur Publikation von Verkehrsschildern) und damit die Amtsblattausschreibung vom 21. Juli 1966 betreffend Allgemeines Fahrverbot ersetzt hat. Im Übrigen -7- vermag der vom Beschuldigten eingereichte Kartenausschnitt des Hallwilersees aus dem Jahr 2015, wonach der gesamte Seeuferweg als Mountain Bike Trail ausgewiesen sei (vgl. Eingabe vom 14. September 2023), die Ausschilderung des Allgemeinen Fahrverbots im besagten Abschnitt des Seeuferwegs nicht zu ersetzen.