2. 2.1. Der grösste Teil der Berufung des Beschuldigten besteht aus Behauptungen und Forderungen aus dem Umfeld der Reichsbürger- und ähnlicher Bewegungen: angebliche Umwandlung staatlicher Institutionen in Kapitalgesellschaften und daraus abgeleitete fehlende Legitimation derselben; Aufforderung zum Nachweis hoheitlicher Handlungsbefugnisse; Ankündigung von Pönalen und Aufstellung von Vertragsbedingungen (vgl. Berufungserklärung vom 3. Februar 2023 S. 1 ff.).