3.6. Der Beschuldigte hielt mit Eingabe vom 9. März 2023 fest, dass er sich eine mündliche Verhandlung ausdrücklich vorbehalte. 3.7. Mit Verfügung vom 13. März 2023 wurde den Parteien mitgeteilt, dass in das mündliche Verfahren gewechselt werde. 3.8. Am 23. März 2023 reichte der Beschuldigte eine weitere Stellungnahme ein, worin er an seiner Berufung festhielt. 3.9. Mit Verfügung vom 30. März 2023 wurde die Eingabe des Beschuldigten vom 23. März 2023 an die Staatsanwaltschaft zur freigestellten Stellungnahme weitergeleitet. 3.10. Der Beschuldigte reichte am 14. August 2023, am 14. September 2023 und am 19. September 2023 weitere Unterlagen zu den Akten ein.