3. 3.1. Mit bereits begründeter Berufungserklärung vom 3. Februar 2023 stellte der Beschuldigte formell die folgenden Anträge: «1. Es sei diese Eingabe respektive Berufung zu Handen der dafür zuständigen, zukünftigen rechtsstaatlichen Instanz zu den Akten nehmen und die Fristen so lange anhalten, bis sie von der hoheitlich legitimierten Instanz rechtskonform behandelt werden kann. Gleichzeitig sei Einblick in die aktuellen Arbeitsverträge der beteiligten Polizisten, der beteiligten Staatsanwälte, der beteiligten Gerichtsschreiberin und des beteiligten Gerichtspräsidenten zu geben.