2.4. Nachdem mit Postaufgabe vom 6. Januar 2023 versucht wurde, dem Beschuldigten das vollständig begründete Urteil zuzustellen, machte er mit Eingabe vom 9. Januar 2023 u.a. geltend, die Zustellung sei ungültig erfolgt. -4- 2.5. Mit Verfügung des Bezirksgerichtspräsidenten vom 10. Januar 2023 wurde die Eingabe des Beschuldigten vom 9. Januar 2023 mitsamt den Akten an das Obergericht weitergeleitet. 2.6. Das begründete Urteil wurde dem Beschuldigten schliesslich innerhalb der 7-tägigen Abholfrist am 14. Januar 2023 zugestellt.