1.2. Gegen den Strafbefehl erhob der Beschuldigte am 12. Februar 2021 Einsprache. Die Staatsanwaltschaft hielt am Strafbefehl fest und überwies diesen am 5. März 2021 samt Akten zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Bezirksgericht Lenzburg. 2. 2.1. Am 10. Dezember 2021 fand die erstinstanzliche Hauptverhandlung mit Befragung des Zeugen Kpl. B._____ sowie mit Einvernahme des Beschuldigten statt. Gleichentags erkannte der Präsident des Bezirksgerichts Lenzburg: « 1. Der Beschuldigte ist schuldig -3-