Dabei wusste der Beschuldigte, dass der Weg zur Badi Birrwil, der Seeuferweg in Birrwil und der Seeweg in Boniswil mit einem allgemeinen Fahrverbot belegt sind, befuhr diese aber dennoch mit seinem E-Bike. Zudem gaben die Polizeibeamten sich gegenüber dem Beschuldigten als solche zu erkennen und waren zur Anhaltung und Kontrolle des Beschuldigten befugt, was dieser auch wusste. Durch seine Flucht nahm der Beschuldigte zumindest in Kauf, die Polizeibeamten an der Durchführung einer Kontrolle zu hindern.