Der Beschuldigte fuhr mit seinem E-Bike am 31. Juli 2020 um ca. 13:00 Uhr zur Badi Birrwil, wobei der Zufahrtsweg zur Badi mit einem allgemeinen Fahrverbot belegt ist. Nach seinem Aufenthalt in der Badi Birrwil fuhr der Beschuldigte mit seinem E-Bike auf dem Seeuferweg von der Badi Birrwil und alsdann auf dem Seeweg weiter nach Boniswil, welcher ebenfalls mit einem allgemeinen Fahrverbot belegt ist. Unterwegs legte der Beschuldigte einen weiteren Stopp ein, um sich erneut im Hallwilersee abzukühlen, und setzte seine Fahrt mit seinem E-Bike anschliessend bis nach Boniswil fort.