1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau sprach den Beschuldigten mit Strafbefehl vom 22. Januar 2021 wegen Hinderung einer Amtshandlung sowie mehrfachen Nichtbeachtens des Vorschriftssignals «Allgemeines Fahrverbot in beide Richtungen» schuldig und bestrafte ihn mit einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu Fr. 130.00 (Probezeit 2 Jahre) sowie einer Busse von Fr. 600.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 5 Tage). Dem Strafbefehl liegt folgender Sachverhalt zugrunde: