1. 1.1. Die Beschuldigte wird freigesprochen von der Anklage der mehrfachen Übertretung gegen das Lebensmittelgesetz gemäss Art. 64 Abs. 1 LMG i.V.m. Art. 6 Abs. 2 VStrR hinsichtlich den Vorwürfen - «verantwortliche Person bei der Inspektion nicht anwesend» [in Rechtskraft erwachsen]; - «defekte Handwascheinrichtung in Damen-Toilette» [in Rechtskraft erwachsen]; - «im Wert verminderter/verdorbener Hüpfenbodenkäse». - 25 - 1.2. Im Übrigen wird die Beschuldigte der mehrfachen Übertretung gegen das Lebensmittelgesetz gemäss Art. 64 Abs. 1 LMG i.V.m. Art. 6 Abs. 2 VStrR schuldiggesprochen.