Bei der Inspektion vom 17. Januar 2020 wurde festgestellt, dass ein dem Betrieb angepasstes Selbstkontrollkonzept basierend auf den Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis bzw. basierend auf den Prinzipien eines HACCP-Konzepts gefehlt bzw. nicht vorgewiesen werden konnte. Weiter fehlte eine (regelmässige) Dokumentation der Temperatur- sowie Wareneingangskontrolle, wodurch der hygienische Umgang mit Lebensmitteln und damit einhergehend die Lebensmittelsicherheit nicht sichergestellt werden konnte, was zu einer nicht zu bagatellisierenden Gefährdung des geschützten Rechtsguts geführt hat.