4.3.1. Als verschuldensmässig am schwersten wiegendes Delikt erscheint die Widerhandlung hinsichtlich der Grundreinigungsmängel in Räumen und bei Gerätschaften: So waren Unterbauten, Schubladen, Zwischenräume bei den Milchkühlern des Büffets, Gestelle in der Brotabteilung, Schneidebretter, Boden und Lüftungsgitter schmutzig und teilweise sogar stark verunreinigt. Bei der Kühlkombination der Pizzastation sowie im Entsorgungsraum wurden Lebensmittelreste vorgefunden, was gerade im Entsorgungsraum zu starken Geruchsemmissionen führte. Schliesslich war das Gestell im Milchkühler sowie die Eiswürfelmaschine (stark) verschimmelt.