4. 4.1. Die Vorinstanz hat die Beschuldigte für die mehrfache Widerhandlung gegen das Lebensmittelgesetz zu einer Busse von Fr. 4'000.00, ersatzweise 40 Tage Freiheitsstrafe, verurteilt. Die Beschuldigte setzt sich in ihrer Berufung nicht mit der Strafzumessung auseinander, sondern bemängelt diese einzig als Konsequenz des angefochtenen Schuldspruchs (Berufungsbegründung S. 8).