3.6.3. Gemäss den übereinstimmenden Aussagen der Beschuldigten, des Mitbeschuldigten C._____ sowie D._____ selbst war letztere als Standortleiterin bzw. Geschäftsführerin des Betriebs in Q._____ tätig (vorinstanzliches Protokoll S. 10, 15, 18; Berufungsbegründung S. 7 f.). Die Beschuldigte sowie der Mitbeschuldigte C._____ hatten als Verwaltungsratsmitglieder (siehe Handelsregisterauszug) die Aufsicht über D._____ im Hinblick auf die Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente und Weisungen (vgl. Art. 716a Abs. 1 Ziff. 5 OR), womit ihnen eine Garantenpflicht im Sinne des Tatbestandes zukam.