3.4.5. 3.4.5.1. Die Vorinstanz hat weiter gestützt auf den Inspektionsbericht festgestellten Sachverhalt «bezüglich Prozesse und Tätigkeiten festgestellte Mängel» ausgeführt, dass die zur Herstellung, Lagerung und zum Verkauf der Lebensmittel bestimmten Räume nicht sauber und in gutem Zustand gehalten worden seien; so habe durch die vorgefundenen schmutzigen und feuchten Waschlappen vom Vortag bei der Brotstation auf der Arbeitsfläche die Gefahr von Kreuzkontaminationen bestanden. Darüber hinaus seien im Inspektionsbericht diverse Grundreinigungsmängel festgestellt worden (Kühlkombination bei der Pizzastation inwendig mit Lebensmitteln - 14 -