In Bezug auf den Hüpfenbodenkäse, dessen Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) am 8. Januar 2020 abgelaufen ist, ist folgendes festzuhalten: Gemäss Informationsschreiben vom 9. November 2021 des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV dürfen Lebensmittel nach Ablauf des MHD noch in Verkehr gebracht werden, sofern die Qualität und Sicherheit des Lebensmittels noch gewährleistet und der Konsument durch die Angaben nicht getäuscht wird (vgl. d_Informationsschreiben 2021_9 Abgabe von Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD).pdf). Ein Lebensmittel ist nach Ablauf des MHD somit nicht stets verdorben (vgl. auch Leitfaden der ZHAW zur Reduktion