3.4. 3.4.1. Die Vorinstanz hat gestützt auf die Anklage bzw. dem dazugehörigen Inspektionsbericht vom 21. Januar 2020 des Amts für Verbraucherschutz hinsichtlich des Anklagevorwurfes «bezüglich Lebensmittel festgestellte Mängel», «bezüglich Prozesse und Tätigkeiten festgestellte Mängel» sowie «bezüglich räumlich-betriebliche Voraussetzungen festgestellte Mängel» einen mehrfachen Verstoss gegen Art. 64 Abs. 1 lit. b LMG erkannt. Die Beschuldigte bestreitet das Vorliegen eines (mehrfachen) Verstosses gegen Art. 64 Abs. 1 lit. b LMG.