3.3. 3.3.1. Die Vorinstanz hat gestützt auf die Anklage bzw. dem dazugehörigen Inspektionsbericht vom 21. Januar 2020 des Amts für Verbraucherschutz hinsichtlich des Anklagevorwurfes «bezüglich Selbstkontrolle festgestellte Mängel» mehrfache Übertretungen gegen Art. 64 Abs. 1 lit. k LMG festgestellt. Die Beschuldigte bestreitet die (mehrfache) Übertretung gegen Art. 64 Abs. 1 lit. k LMG.