Die Inspektion wurde von zwei Lebensmittelinspektoren des Amts für Verbraucherschutz durchgeführt und der Inspektionsbericht ist nur vier Tage nach der Inspektion erstellt worden. Unter diesen Umständen ist davon auszugehen, dass die Feststellungen hinsichtlich der Seifen- und Papierspender somit den tatsächlichen, bei der Inspektion angetroffenen Gegebenheiten entspricht. Nach dem Gesagten vermag die Beschuldigte mit ihrer Kritik die im Inspektionsbericht vom 21. Januar 2020 festgestellten Mängel – soweit sie sich damit auseinandersetzt – nicht in Frage zu stellen.