51 f.), weshalb die im Inspektionsbericht enthaltene Verfügung in Rechtskraft erwachsen ist. Soweit die Beschuldigte in Bemängelung des Inspektionsberichts vom 21. Januar 2020 weiter ausführt, der Gemüsefonds sei nicht vorrätig gelagert, sondern küchenfertig in einem dafür hygienisch reinen Kühlschrank zubereitet worden und die Gebinde im Kühlraum hätten sich nicht direkt auf dem Fussboden, sondern auf «Sockelfüssen» befunden (Berufungsbegründung S. 4), kann ihr nicht gefolgt werden.