3. 3.1. Die Staatsanwaltschaft wirft der Beschuldigten mit Anklageschrift vom 14. Oktober 2020 verschiedene Verstösse gegen das Lebensmittelgesetz vor, die anlässlich einer Kontrolle des Amtes für Verbraucherschutz vom 17. Januar 2020 festgestellt worden seien. Dadurch habe sie sich nach Art. 64 Abs. 1 lit. a, b und k LMG schuldig gemacht. 3.2. 3.2.1. In tatsächlicher Hinsicht erachtete die Vorinstanz den angeklagten Sachverhalt nach Würdigung der gesamten Beweislage als erstellt. Die Beschuldigte bestreitet mit Berufung den von der Vorinstanz festgestellten Sachverhalt.