Der Beschuldigten werden die Verfahrenskosten auferlegt, somit insgesamt Fr. 2'224.50. 5. Die Beschuldigte trägt ihre Kosten selber. 2.2. Nachdem der Beschuldigten am 9. November 2022 das begründete Urteil zugestellt wurde, meldete sie gleichentags Berufung dagegen an. 2.3. Am 6. Februar 2023 (Postaufgabe) reichte die Beschuldigte die Berufungserklärung ein und beantragte einen vollumfänglichen Freispruch. 2.4. Mit Verfügung vom 9. Februar 2023 ordnete der Verfahrensleiter das schriftliche Verfahren an (Art. 406 Abs. 1 lit. c StPO). -5-