Bezüglich Management festgestellte Mängel: • ungenügende Schulung des Personals • verantwortliche Person (Beschuldigte) bei der Inspektion nicht anwesend Die detaillierten Verstösse sind dem beiliegenden Inspektionsbericht Nr. 20-00334 des Amts für Verbraucherschutz von 21. Januar 2020 zu entnehmen, welcher zum integrierenden Bestandteil dieses Strafbefehls erklärt wird.