Daraus resultiert eine Entschädigung von Fr. 7'341.40 (33 Stunden und 22 Minuten à Fr. 220.00). Zuzüglich den Auslagen in der Höhe von Fr. 573.90 (Fr. 1'100.90 - Fr. 527.00 [= 1'054 Kopien à Fr. 0.50]) und den Mehrwertsteuern von 7.7% ergibt sich eine Entschädigung von insgesamt Fr. 8'524.80, wovon dem Beschuldigten 1/5 (vgl. E. 5.1. hiervor) und somit Fr. 1'705.00 als Entschädigung auszurichten ist.