mit das jährlich deklarierte Nettoeinkommen bereits durch diese Ausgaben deutlich überschritten wird, was für einen Vermögensverzehr spricht, zumal keine Vermögenserträge ausgewiesen werden. Vor dem Verkauf seiner Liegenschaft stand dem Beschuldigten zudem noch ein monatliches Nettoeinkommen von Fr. 7'127.95 zur Verfügung (vgl. Urteil vom 16. November 2021 [SST.2021.84], E. 10.6.2.). -8-