Das vom Beschuldigten deklarierte Jahreseinkommen entspricht einem monatlichen Nettoeinkommen von Fr. 2'164.20. Selbst wenn man berücksichtigt, dass der Beschuldigte eine eigene Liegenschaft bewohnt, ist davon auszugehen, dass er zur Deckung seiner Lebenskosten auf sein Vermögen zurückgreifen muss, zumal der Beschuldigte Schulden hat (u.a. Konsumkredit und Hypothek), dessen Zinsen (und möglicherweise Amortisation) er - nebst seinem Lebensunterhalt - ohne Vermögensverzehr nicht bewältigen könnte.