4.6.2. Der Steuererklärung 2022 und dem Lohnausweis 2022 des Beschuldigten ist zu entnehmen, dass er als Geschäftsführer der D. AG ein Jahreseinkommen von netto Fr. 25'970.00 erzielt, wobei der Eigenmietwert zu Gunsten des Beschuldigten vorliegend unberücksichtigt bleibt. Weiter verfügt er über ein Reinvermögen von Fr. 1'366'098.00. Das vom Beschuldigten deklarierte Jahreseinkommen entspricht einem monatlichen Nettoeinkommen von Fr. 2'164.20.