Im Verfahren bis zum Urteil des Bundesgerichts wurde keine Verletzung des Beschleunigungsgebotes geltend gemacht oder festgestellt. Bereits aufgrund der Bindungswirkung des bundesgerichtlichen Rückweisungsentscheides kann einzig die Zeit danach oder die gesamte Verfahrensdauer für die Beurteilung berücksichtigt werden. Der Beschuldigte erhob am 10. Januar 2022 Beschwerde beim Bundesgericht gegen das Urteil des Obergerichts vom 16. November 2021. Das Urteil des Bundesgerichts erging am 9. Dezember 2022. Folglich dauerte das bundesgerichtliche Verfahren fast ein Jahr. Seit der Strafanzeige vom -7-