Zu beachten ist allerdings, dass es sich in diesen beiden Fällen bloss um versuchte Nötigungen handelte. Für die mehrfache versuchte Nötigung wäre eine Strafe von 20 Tagessätzen (2 x 10 Tagessätze) angemessen. Die Strafe ist zufolge Asperation um weitere 10 Tagessätze auf total 50 Tagessätze zu erhöhen.