stehenden Vorwürfen mittlerweile 6 Jahre vergangen seien. Mit dieser Gesamtdauer sei das Beschleunigungsgebot verletzt worden, was einen Grund für eine Strafreduktion darstelle. Die Kosten seien dem Beschuldigten im Umfang von 4/5 aufzuerlegen und es sei ihm eine Entschädigung im Umfang von 1/5 zuzusprechen.