3.3. Mit Eingabe vom 13. März 2023 erklärte sich die Staatsanwaltschaft Lenz- burg-Aarau mit der Durchführung des schriftlichen Verfahrens einverstanden. -3- 3.4. Am 16. März 2023 reichte der Beschuldigte eine persönliche Eingabe ein. 3.5. Mit Eingabe vom 27. März 2023 erklärte sich der Beschuldigte mit der Durchführung des schriftlichen Verfahrens einverstanden. 3.6. Am 29. März 2023 reichte der Beschuldigte eine persönliche Eingabe ein. 3.7. Mit Eingabe vom 4. April 2023 reichte die Steuerverwaltung der Gemeinde S. die mit Verfügung vom 29. März 2023 einverlangten Dokumente betreffend die finanzielle Situation des Beschuldigten ein.