Bei der Inspektion vom 17. Januar 2020 wurde ein Gorgonzola mit abgelaufenen Verbrauchsdatum vorgefunden, wobei dieser schmierig, verdorben und vertrocknet gewesen war. Die Gesundheit der Konsumenten und Konsumentinnen ist nicht erst dann gefährdet, wenn ein solches Lebensmittel tatsächlich zum Verzehr auch angeboten wird (was nicht festgestellt werden konnte). Vielmehr kann der im Wert verminderte bzw. verdorbene gelagerte Gorgonzola Ausgangspunkt für eine Kreuzkontamination mit anderen Lebensmitteln bilden, weshalb von einer nicht unerheblichen Gefahr des geschützten Rechtsguts auszugehen ist.