Insgesamt ist in Relation zum Strafrahmen von bis zu Fr. 40'000.00 Busse und den davon erfassten Tathandlungen und Tatumständen, noch von einem leichten Verschulden und einer dafür angemessenen Einzelstrafe von Fr. 1’500.00 auszugehen. Im Rahmen der Asperation ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Widerhandlung hinsichtlich der Grundreinigung und diejenige hinsichtlich des Selbstkontrollkonzepts insofern in einem Zusammenhang stehen, als dass die Grundreinigungsmängel allenfalls auch auf das fehlende Selbstkontrollkonzept zurückzuführen sind, dessen Inhalt unter anderem auch die gute Hygienepraxis und damit einhergehend der Unterhalt, die Reinigung der Betriebsstätte und deren Einrichtung