Weiter fehlte eine (regelmässige) Dokumentation der Temperatur- sowie Wareneingangskontrolle, wodurch der hygienische Umgang mit Lebensmitteln und damit einhergehend die Lebensmittelsicherheit nicht sichergestellt werden konnte, was zu einer nicht zu bagatellisierenden Gefährdung des geschützten Rechtsguts geführt hat. Im Übrigen ist hinsichtlich Tathandlung und Tatumstände auf die Ausführungen im Rahmen der Einsatzstrafe zu verweisen.