Nachdem Art. 18 HyV keinen Spuckschutz vorsehe, könne eine nachteilige Beeinflussung der Backwaren ausgeschlossen werden (Berufungsbegründung S. 6). 3.4.7.2. Gemäss Art. 13 Abs. 1 lit. b HyV müssen Ausrüstungen, wie Gefässe, Apparate, Werkzeuge sowie weitere Gegenstände Vorrichtungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, so gebaut und beschaffen sein und - 17 - instand gehalten werden, dass das Risiko einer Kontamination so gering wie möglich ist.