75 lit. a Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung [LGV; SR 817.02]). Das Selbstkonzept und die zu dessen Umsetzung ergriffenen Massnahmen sind sodann schriftlich oder durch gleichwertige Verfahren zu dokumentieren (Art. 85 Abs. 1 LGV). - 10 -