maschine, schmutziger Boden unter der Abwaschmaschine, dicke Staubschicht auf dem Lüftungsgitter oberhalb der Abwaschmaschine) auf den gleichentags laufenden Restaurantbetrieb zurückzuführen sind. Dies wird zusätzlich dadurch bestärkt, dass unter anderem auch Schimmel, welcher sich innerhalb von mehreren Tagen bildet, festgestellt werden konnte. Auch vermag der Beschuldigte mit seinem Vorbringen, wonach entgegen des Inspektionsberichts vom 21. Januar 2020 die Seifen- und Papierspender im Produktionsbereich nicht leer gewesen seien (Berufungsbegründung S. 5), keine Willkür begründen.