51 f.), weshalb die im Inspektionsbericht enthaltene Verfügung in Rechtskraft erwachsen ist. Soweit der Beschuldigte in Bemängelung des Inspektionsberichts vom 21. Januar 2020 weiter ausführt, der Gemüsefonds sei nicht vorrätig gelagert, sondern küchenfertig in einem dafür hygienisch reinen Kühlschrank zubereitet worden und die Gebinde im Kühlraum hätten sich nicht direkt auf dem Fussboden, sondern auf «Sockelfüssen» befunden (Berufungsbegründung S. 4), kann ihm nicht gefolgt werden. So zeigt die dem Inspektionsbericht beiliegende Foto-Dokumentation unter anderem die offenstehenden Gebinde mit Gemüsefond, welche ohne «Sockelfüsse» und mithin direkt -8-