Dem Beschuldigten werden die Verfahrenskosten auferlegt, somit insgesamt Fr. 2'224.50. 5. Der Beschuldigte trägt seine Kosten selber. -5- 2.2. Nachdem dem Beschuldigten am 9. November 2022 das begründete Urteil zugestellt wurde, meldete er gleichentags Berufung dagegen an. 2.3. Am 6. Februar 2023 (Postaufgabe) reichte der Beschuldigte die Berufungserklärung ein und beantragte einen vollumfänglichen Freispruch. 2.4. Mit Verfügung vom 9. Februar 2023 ordnete der Verfahrensleiter das schriftliche Verfahren an (Art. 406 Abs. 1 lit. c StPO).