Der Beschuldigte hatte in Absprache mit seiner Partnerin, C., per 1. Dezember 2019 die Verantwortung für den Betrieb des vorgenannten Geschäftszweiges an D., geb. tt. mm 1981 (separates Verfahren ST.2021.4176) übergeben und diese als «Standortleiterin Supervisor Filiale Q.» eingestellt.