Bezüglich räumlich- betriebliche Voraussetzungen festgestellte Mängel: • fehlerhafte Beschichtungen in Teflonpfannen • defekte Handwascheinrichtung in Damen-Toilette • fehlender Spuckschutz bei verschiedenen Lebensmitteln Bezüglich Management festgestellte Mängel: • ungenügende Schulung des Personals • verantwortliche Person (C.) bei der Inspektion nicht anwesend Bezüglich Täuschung festgestellte Mängel: • Bio-Ei-Sandwiches wurden mit konventionellen Eiern hergestellt Die detaillierten Verstösse sind dem beiliegenden Inspektionsbericht Nr. 20-00334 des Amts für Verbraucherschutz von 21. Januar 2020 zu entnehmen, welcher zum integrierenden Bestandteil dieses Strafbefehls erklärt wird.