8.3. Die vorinstanzliche Kostenverteilung ist angesichts des Ausgangs des Berufungsverfahrens anzupassen. Der Beschuldigte wurde der mehrfachen Drohung schuldig gesprochen. Entsprechend hat er die vorinstanzlichen Verfahrenskosten, bestehend aus der Anklagegebühr von Fr. 1'500.00, den Polizeikosten von Fr. 6.00, den Kosten für das Gutachten von Fr. 4'200.00 (exkl. Übersetzungskosten) sowie einer festgesetzten Gerichtsgebühr von Fr. 1'000.00, zu tragen.