Die Berufungsverhandlung dauerte lediglich rund 2.25 Stunden, was ebenfalls korrigierend zu berücksichtigen ist. Die (pauschal) geltend gemachte Nachbesprechung des Urteils ist zudem um 30 Minuten auf 30 Minuten zu kürzen. Insgesamt ist der geltend gemachte Stundenaufwand damit um 4.45 Stunden auf 8.35 Stunden zu reduzieren. - 36 - Zu korrigieren ist weiter der Stundenansatz. Dieser beläuft sich für die im Jahr 2023 erbrachten Leistungen auf Fr. 200.00 (§ 9 Abs. 3bis AnwT in der bis zum 31. Dezember 2023 gültigen Fassung; vgl. dazu auch Urteil des Obergerichts SST.2023.55 vom 26. Januar 2024 E. 4.2).