Entsprechend wurde die Position "Besprechung mit Klientschaft" vom 13. Februar 2024 auf der Honorarnote handschriftlich durchgestrichen, ohne dass jedoch eine Anpassung beim geltend gemachten Stundenaufwand vorgenommen wurde. Da für den 13. Februar 2024 bereits Vorbereitungsarbeiten für die Berufungsverhandlung von 7.10 Stunden geltend gemacht wurde und die Berufungsverhandlung am 13. Februar 2024 bereits um 14.00 Uhr stattfand, dürften dem amtlichen Verteidiger gleichentags zuvor kaum notwendige Aufwendungen von insgesamt 10.2 Stunden angefallen sein.